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Die Rechtsprechung hat in jüngster Zeit mehrmals bestätigt, dass die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit an der Rechnungsadresse nicht erforderlich für den Vorsteuerabzug ist:

Autorin: Mag. Elisabeth Kendler, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

November 2018